Abschluss Bachelor of Law (LL.B.)
Überblick
Der Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.) ist ein erster berufsqualifizierender akademischer Grad im Bereich der Rechtswissenschaften. Er wird im Rahmen eines Jura-Studiums im Bachelor-Master-System vergeben. Der LL.B. berechtigt jedoch nicht zur Ausübung klassischer juristischer Berufe in Deutschland, wie etwa Rechtsanwalt, Richter oder Notar.